Voraussetzung für die Inanspruchnahme: Für die Leistungen der Integrations- und Eingliederungshilfen gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Diese werden bei den einzelnen Unterpunkten benannt oder können bei den Einrichtungen erfragt werden.
BERATUNG BEI BEHINDERUNG
Förderverein für spastisch- und Körperbehinderte e.V.
Herr W. Surlemont
Am Stadtarchiv 12
41469 Neuss
02131 / 84676
Rhein-Kreis Neuss Kinder- Jugendärztlicher Gesundheitsdienst
Oberstr. 91
41460 Neuss
02131 / 9285378
Stadt Neuss Sozialamt Schwerbehindertenfürsorge
Promenadenstrasse 43-45
41460 Neuss
02131 / 905036
Eingliederungshilfe
Frühförderstelle
Rheinland Klinikum Neuss GmbH – Lukaskrankenhaus Zentrum für Neuropädiatrie
Preußenstr. 84
41464 Neuss
02131 / 905011
Heilpädagogische Praxen
Voraussetzung: Anmeldung in Praxis, Prüfung durch Gesundheitsamt
Adressen von niedergelassenen Heilpädagogen finden Sie im Telefonbuch „DasÖrtliche“. Weiterhin ist die Frühförderstelle im Lukaskrankenhaus Ansprechpartner.