Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Für die genannten finanziellen Hilfen gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. Die genannten Stellen geben Auskunft darüber, wer berechtigt ist, diese Hilfen bzw. Leistungen in Anspruch zu nehmen. In der Regel sind das persönliche Erscheinen und ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Arbeitslosengeld
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Eingliederungshilfe
Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Mietschuldenübernahme
Rundfunkgebührenbefreiung
Sozialgeld
Unterhaltsvorschuss
Wohngeld/ Mietzuschuss
Schuldnerberatung
Sozialdienst katholischer Männer Neuss e.V.
Hammer Landstr. 5
41460 Neuss
02131 / 924830
Sozialberatung
Sozialdienst katholischer Männer Neuss e.V.
Hammer Landstr. 5
41460 Neuss
02131 / 924830