Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Die Rechtsberatung ist nach der derzeitigen Rechtslage den Rechtsanwälten vorbehalten. Eine Ausnahme bildet die Beratung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und bei der Vaterschaftsfeststellung. Sie wird vom Jugendamt der Stadt Neuss im Rahmen der Beistandschaft gewährt. Einige Institutionen stellen auch Informationen in Rechtsfragen zur Verfügung.
Beratung bei Unterhaltsansprüchen/ Vaterschaftsfeststellung
Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe
Informationen zu Rechtsfragen bei Trennung und Scheidung
siehe Trennungs- und Scheidungsberatung
Rechtsanwälte
siehe „Gelbe Seiten“ unter „Rechtsanwälte“